Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Grundlegendes
Die Nutzung der Inhalte unserer Webseite erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Ein Vertragsverhältniskommt dadurch nicht zustande. Irtum und Schreibfehler bleiben vorbehalten. Weitere Informationen siehe unter Disclaimer.
Wir informieren und bieten
umfassend Leistungen des digitalen Fernseh- und Radioempfangs an. Im Mittelpunkt stehen Lieferungen, Komplettmontagen und Verkauf von Fernsehempfangsanlagen, Fernsehgeräten und Zubehör. Die Leistungen werden von Digital
Satelliten Fernsehen Limited (DSFe), Zweigniederlassung, 90522 Oberasbach, erbracht. Die Erbringung der Leistungen erfolgt regelmäßig auf der Basis schriftlich geschlossener Verträge.
Bevor Kunden Leistungen
nutzen, sollten Sie die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Die
Inanspruchnahme der Leistungen setzt voraus, das Kunden den
Geschäftsbedingungen zugestimmt haben. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung
oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Erbrachte Lieferungen und Leistungen bleiben Eigentum von DSFe bis diese vollständig bezahlt sind. Für Teilleistungen können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Die
Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige - Lieferungen und
Leistungen.
Für die Nutzung der Leistungen bilden die Geschäftsbedingungen die grundlegenden Regeln. In Einzelfällen und beispielsweise bei Transport, Versand und Internetverkäufen können zusätzliche Geschäftsbedingungen gelten, die diese Geschäftsbedingungen ergänzen oder ändern, die Nutzung der Leistungen im Detail regeln und Bestandteil des Geschäftsverhältnisses werden. Solche zusätzlichen Geschäftsbedingungen oder abweichenden Regelungen sind ggf. jeweils im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen festgelegt.
Leistungen von DSFe, auch Begutachtungs- und Beratungsleistungen sind kostenpflichtig. Es kommt
allein darauf an, ob eine Leistung angefordert und mit deren Erfüllung
begonnen wurde, die Form der Anforderung ist dabei ohne Einfluss.
Für
bestimmte Leistungen kann die Zustimmung zu zusätzlichen
Geschäftsbedingungen, Sonder- oder Teilregelungen erforderlich sein, in denen
insbesondere Informationen über die Leistungsausführung, Änderungen der
Ausführung, Entgelte, Dauer der Leistungen oder andere für diese Leistungen
spezifische Informationen mitgeteilt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen und Leistungen und liegen allen Kauf- und Lieferverträgen,
Werksverträgen, Angeboten und Auftragsbestätigungen formunabhängig zugrunde.
Abweichende
Bedingungen oder Interpretationen des Kunden bzw. Leistungsempfängers gelten -
unabhängig von Form und Zeitpunkt - als nicht vereinbart und sind
unwirksam.
(2) Inanspruchnahme
Ausgangspunkt für die Inanspruchnahme der Leistungen von
DSFe ist die Anforderung einer Leistung unter Angabe des Auftraggebers,
Leistungsortes und Leistungsgegenstandes und ggf. weiterer Angaben. Die
Angaben sind richtig und vollständig zu machen, damit
Leistungserfüllung und Abrechnung der Leistung nicht beeinflusst werden.
Eine anfänglich grob beschriebene Leistung kann während der Ausführung erweitert werden. Der Besteller und Auftraggeber der Leistung ist für alle Fragen der
Inanspruchnahme und Abrechnung der Leistungen von DSFe im Zweifelsfall
persönlich verantwortlich.
Sollten ein Auftraggeber für die Anforderung von
Leistungen und Auftragserteilung nicht autorisiert sein, ist er verpflichtet, das
unverzüglich mitzuteilen.
In
missbräuchlicher Art und Weise bzw. Absicht bestellte Leistungen dürfen nicht in Anspruch genommen bzw. ganz
oder teilweise genutzt werden. Unberechtigt gezogene Nutzungen, eingetretene Schäden und zusätzliche Aufwendungen sind DSFe zu ersetzen bzw. zu erstatten.
Der Empfänger der Leistungen ist auch
dann gegenüber DSFe uneingeschränkt verantwortlich, wenn er die Leistung angenommen hat, obwohl
er nicht Auftraggeber ist und der Auftraggeber nicht feststellbar
ist.
Die Angebote von DSFe sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die in Prospekten, Internetseiten, E-Mails, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Lieferung oder Leistung bleiben vorbehalten soweit dies für den Auftraggeber und Erbringer der Leistung zumutbar ist. Ein Anspruch auf die von einzelnen Lieferunternehmen ganz oder teilweise veröffentlichten Preise besteht nicht, auch nicht bei Zukäufen.
(3) Liefer- und Leistungszeit
In der Regel hält DSFe die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sowie Termine ein. Grundsätzlich gelten diese nur annähern, insbesondere bei Ereignissen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel oder bei einem Unterlieferer kann die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und ggf. einer angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben werden. Der Auftraggeber und Empfänger der Leistung wird in diesen Fällen frühestmöglich in Kenntnis gesetzt.
(4) Eigentumsvorbehalt
Digital Satelliten Fernsehen ist und bleibt Eigentümer aller
gelieferten und verbauten Geräte, Baugruppen und Materialien bis zur
vollständigen Bezahlung der Rechnung. Der Kunde darf diese nicht weiterverkaufen, verschenken oder
in beliebiger anderer Weise aus seinen Besitz bringen. Dem Kunden ist es auch
nicht gestattet, diese während der Garantiezeit einem Dritten zur Prüfung oder
Reparatur zu überlassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte und Bauteile vor
Verlust und jede beliebige Art der Beeinträchtigung der Qualität sowie vor
Verlust und Diebstahl zu schützen. Digital Satelliten Fernsehen ist hiervon
sofort zu informieren - dass trifft auch auf bevorstehende Pfändungen zu.
Für vom Kunden
verschuldete Benachteiligungen des Vorbehaltseigentums der Digital Satelliten
Fernsehen ist der Kunde uneingeschränkt verantwortlich und hat neben einem Garantieverlust ggf. Schadenersatz
zu leisten.
(5) Gewährleistung
Digital Satellien Fernsehen gewährleistet für die Dauer von
2 Jahren die Funktion der gelieferten Waren und Leistungen. Darüber hinaus kann
der Hersteller von Fernsehgeräten, Receivern und Bauteilen mit gesonderten Garantiekarte
eine weitergehende Garantie von bis zu 3 oder 5 Jahren insgesamt ab dem Kauftag übernehmen, was bei TechniSat Flachbildfernsehgeräten und Receivern zutrifft.
Bei sehr stark preisgeminderten Fernsehgeräten, Flachbildfernsehern oder Receivern, wie Vorführgeräten oder
in anderer Weise - auch kurzzeitig bereits genutzten Geräten - kann die gesetzliche
Gewährleistungsfrist herabgestzt werden.
Bei der Nutzung der Geräte und Bauteile
auftretende Beeinträchtigungen von Funktionen (Mängel) sind durch den Empfänger der Leistung
unverzüglich anzuzeigen.
DSFe teilt dem Kunden bzw. Auftraggeber
festgestellte und in dessen Zuständigkeit liegende Umstände und
Einflüsse mit, die die technische Funktion von installierten Geräten und
Baugruppen stören bzw. den ordnungsgemäßen und vorgesehenen Betrieb
der Geräte und installierten Baugruppen negativ beeinflussen oder verhindern können.
Durch den Kunden sind die notwendigen Maßnahmen zur umgehenden
Abstellung durchzuführen.
Kommt
der Kunde dem nicht oder nicht angemessen nach, entfallen mit
Rückwirkung alle Garantieansprüche.
Werden im Garantiezeitraum durch beliebige Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DSFe Arbeiten an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vorgenommen gehen jegliche Garantieansprüche mit sofortiger Wirkung verloren. Das gilt auch bei Verletzung von "Siegeln" bzw. Schutzaufklebern an Flachbildfernsehgeräten, Receivern und Bauteilen.
(5) Service
DSFe leistet für alle Lieferungen und Leistungen auch über den Garantiezeitraum hinaus Kundenservice.
Darüber hinaus bietet DSFe für Fernsehempfangsanlagen beliebiger Hersteller Reparatur-, Wartungs-, Beratungs- und Betreuungsservie.
Für TechniSat-Flachbildfernseher, Receiver und TechniSat-Premium-Line leistet DSFe Kundendienst.